Aktualisiert am 15. April 2025
Die Vergabe eines Erbbaurechtes ist mangels Interesse nicht mehr umsetzbar. Die Stadt wird über das Sondervermögen Gewerbeflächen Stadt in Eigenregie eine Sanierung der Objekte planen und durchführen oder eine Veräußerung der Objekte anstreben. Entsprechende Untersuchungen, Planungen und Gespräche befinden sich in Vorbereitung.
Abstimmung mit dem Ortsbeirat über die die Zukunft der Gebäude